AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für friedhofsgärtnerische Arbeiten
I. Grundsätze
a) Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Best-immungen der geltenden Friedhofsordnung und nach den fachlichen Grundsätzen der Bundes-Fachgruppe Friedhofsgärtnerei im Zentralverband Gartenbau Bonn /Bad Godesberg, ausgeführt.
b) Naturgegebene Veränderungen, insbesondere das Absinken der Erde, führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen.
c) Der Beauftragte haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und zwar im letzten Fall nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages
d) Der Auftraggeber teilt eine evtl. Änderung seiner Anschrift mit.
II. Bepflanzung
a) Jahreszeitlich bedingte Bepflanzungen und ähnliche Arbeiten werden ausgeführt, wann und wie es Natur, Witterung und Arbeitsanfall gestatten.
b) Eine Gewähr für das Anwachsen wird nur übernommen, wenn mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird.
c) Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beauftragten beschränken sich auf eine kostenlose Ersatzlieferung.
d) Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, z.B. Dürre, Frost, Hagel, Sturm, schweren Regen, Wild, tierische und pflanzliche Schädlinge entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, welche z.B. durch ungünstige örtliche Lage der Grabstätte bedingt, vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben wurden.
e) Für Pflanzen etc., die auf Wunsch des Auftraggebers oder auf Anordnung der Friedhofsverwaltung von der Grabstätte vorübergehend entfernt werden, wird kei-nerlei Haftung übernommen
f) Wird ein Dauerauftrag für die Bepflanzung und das Eindecken des Grabes zum Winter erteilt, gilt dieses für die Dauer eines Kalenderjahres.
g) Ein Dauerauftrag läuft um jeweils ein Jahr stillschweigend weiter, falls er nicht vor dem 1. Oktober des laufenden Jahres zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.
h) Grabvasen, Tonschalen, und ähnliches werden auf dem Grab belassen. Eine Haftung dafür erfolgt nicht.
III. Grabpflege
a) Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt.
b) Der Pflegeauftrag gilt für die Dauer eines Kalenderjahres
c) Die gärtnerische Pflege umfasst:
Säubern und Abräumen der Grabflächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.
d) Der Pflegeauftrag läuft um jeweils ein Jahr stillschweigend weiter, falls er nicht vor dem 1. Oktober des laufenden Jahres zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.
IV. Sonstige Arbeiten
Weder zur Bepflanzung noch zur Grabpflege gehören folgende Lieferungen und Leis-tungen, die besonders in Rechnung gestellt werden:
a) Abfahren nicht benötigter Erde
b) Auffüllen der Grabstätte
c) Lieferung von Pflanzerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel
d) Verlegen von Platten
e) Lieferung von Kies und ähnlichem Material
f) Winterschutz von Pflanzen
g) Arbeiten anlässlich von Bestattungen (z.B. Grabschmuck, Transport von Trauerge-binden etc.)
h) Sonstige Arbeiten, die nicht zu üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (z.B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen größerer Bäume; Heckenschnitt; Schädlingsbekämpfung; Beheben von Schäden, die durch Dritte verursacht werden)
V. Rügefristen
Alle Arbeiten gelten als abgenommen wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Abschluß bei früherer Rechnungserteilung spätestens einer Woche nach derselben, schriftlich beanstandet werden.
VI. Zahlungen
a) Die Rechnungen sind innerhalb eines Monats nach ihrer Erteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu begleichen.
b) Vom Tage der Fälligkeit ab werden Verzugszinsen sowie anteilige Mahnkosten be-rechnet.
c) Zahlungen werden stets der ältesten Forderung angerechnet.
d) Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Lohntarif. Bei Lohntarifänderung nach Vertragsabschluß verändern sich die Preise entsprechend.
VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des mit der Ausführung beauftragten Betriebes.
Friedhofsgärtnerei Wagner
Rektoratsstr. 36
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon 05242 /4070-80, Fax 05242 /4070-81